Die Vertreterversammlung hat die Aufgaben:
- Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes
- Jahresberichte des Gesamtvorstandes
- Prüfung der Kassenberichte und Wahl der Kassenprüfer
- Entlastung des Gesamtvorstandes
- Beschluss über den Haushaltsplan
- Satzungsänderungen
Sie wird einmal im Jahr einberufen und setzt sich zusammen aus den deligierten Vertretern der Gemeinschaften.